Skip to content

Bekanntmachung über die Billigung und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Mühlhausen

19. März 2026

Bekanntmachung über die Billigung und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Mühlhausen

Der Marktgemeinderat Mühlhausen hat in seiner Sitzung vom 10.02.2026, die vorgelegte Entwurfsplanung der Planungsgesellschaft PGSJ aus Münster zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 10.02.2026 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, beschlossen.

 

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 9,3 ha und betrifft folgende Grundstücke:

 

·  Fl. Nrn. 249/1, 252 und 250/1 der Gemarkung Schirnsdorf

·  Fl. Nrn. 552/1 (TF), 252/2 (TF) und 251 (TF) der Gemarkung Schirnsdorf

 
   

 

Anlass der Änderung ist es, für das Gebiet der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Mühlhausen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Sonderbauflächen zu schaffen.

 

Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Durch die unmittelbare Autobahnnähe mit Anschlussstelle ist der Standort für Großgewerbe mit Logistiknutzung in besonderem Maß geeignet.

 

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 25 „Sondergebiet Logistik an der A3“ geschaffen werden. Dies ist erforderlich, da gem. § 8 BauGB Bebauungspläne aus der Darstellung des Flächennutzungsplanes entwickelt werden müssen – gem. § 8 Abs. 3 BauGB kann dies parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen.

 

Das Änderungsgebiet liegt am südlichen Ortsrand des Marktes Mühlhausen südöstlich des Ortsteils Schirnsdorf im mittelfränkischen Landkreis Erlangen-Höchstadt. Zudem liegt es direkt an der Autobahn A3 Anschlussstelle Höchstadt-Nord. Im Norden grenzt das Gebiet an intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Osten befinden sich Wald- und Ackerflächen sowie ein Stillgewässer und im Westen hinter der St2763 liegen ebenfalls ackerbaulich genutzte Flächen.

 

Im Süden grenzt es an einen Wirtschaftsweg an die Auffahrrampen der Bundesautobahn A 3 für die vorgenannte Anschlussstelle.

 

Der nächstgelegene Flughafen Nürnberg befindet sich in einer Entfernung von ca. 40 km Fahrweg.

 

Der Planentwurf mit Begründung, Umweltbericht und umweltrelevanten Stellungnahmen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.03.2026 bis 20.04.2026 in der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch, Bahnhofstr. 18, 91315 Höchstadt, Zimmer Nr. 2.03, sowie im Rathaus in Mühlhausen, Hauptstr. 2, während der

 

üblichen Besuchszeiten öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorzugsweise per Mail an Bauamt@vg-hoechstadt.de, oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

 

Art            der            umweltbezogenen Informationen

Urheber (außer Umweltbericht)

Schutzgut

Stellungnahmen TÖB

Vermeidung v. Beeinträchtigungen

Regierung von Mittelfranken

Orts- und Landschaftsbild

Beachtung des landschaftlichen Vorbehaltsgebiet (Abstimmung)

Regierung von Mittelfranken

Mensch (Erholung)

Beachtung des landschaftlichen Vorbehaltsgebiet

Landratsamt Erlangen- Höchstadt / Umweltamt

Mensch (Erholung)

Detaillierte Ergänzung der Eingriffsbilanzierung

Landratsamt Erlangen- Höchstadt / Umweltamt

Biotope und Arten (Naturschutzrecht)

Nachreichung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP)

Landratsamt Erlangen- Höchstadt / Umweltamt

Biotope und Arten (Artenschutzrecht)

Immissionsschutzrechtl. Aussagen

Landratsamt Erlangen- Höchstadt / Immissionsschutz

Mensch (Immissionen)

Überschneidung mit landschaftlichem Vorbehaltsgebiet (RP 7)

Planungsverband Region Nürnberg

Mensch (Erholung)

Geeignete Außenbeleuchtung zum Insektenschutz sowie Verzicht auf

nächtliche Beleuchtung

Landratsamt Erlangen- Höchstadt / Umweltamt

 

Mensch (Lichtimmissionen)

Ablehnung dauerhafter Grundwasserabsenkungen, Hinweis auf temporäre Bauwasserhaltung als

genehmigungspflichtige Benutzung

 

Wasserwirtschaftsamt

 

Wasser und Starkregenereignisse (Grundwasser)

Regenrückhaltebecken muss abgedichtet oder mit ausreichendem

Abstand errichtet werden

 

Wasserwirtschaftsamt

Wasser und Starkregenereignisse, Boden

(Altlasten)

Berücksichtigung der Arbeitshilfe zu Starkregen sowie § 37 WHG

Wasserwirtschaftsamt

Wasser und Starkregenereignisse (Starkregen)

Gebiet liegt im Einzugsbereich der Wasserversorgung Mühlhausen

Wasserwirtschaftsamt

Wasser und Starkregenereignisse (Trinkwasserschutzgebiet)

Trennsystem geplant: Schmutz- wasser in Kanal, Regenwasser

gedrosselt in RRB; Einleitung in Gewässer

 

Wasserwirtschaftsamt

 

Wasser und Starkregenereignisse (Abfluss)

Qualitative Prüfung der Gewässerbe- lastung (DWA-M 153), Entwäs- serungsnachweise, Wasserrechtliche Erlaubnisse anpassen

 

Wasserwirtschaftsamt

 

Wasser und Starkregenereignisse (Qualität)

Entzug von Ackerflächen

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Boden und Fläche

Bodenschutz

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Boden und Fläche

Kompensationsmaßnahmen

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Biotope und Arten (Naturschutzrecht)

Pflege der Vorhalteflächen Rückhal- tung / Versickerung Niederschlags- wasser

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

 

Wasser und Starkregenereignisse

Aufforderung zum sparsamen Um- gang mit Flächen sowie Planung von Ausgleichsflächen unter Minimierung von Grenzbereichen zu Ackerland

 

Bayerischer Bauernverband

 

Boden und Fläche, Biotope und Arten (Naturschutzrecht)

Straßen sollen ausreichend breit sein, Leitungstrassen gebündelt

Bayerischer Bauernverband

Mensch (Verkehr, Versorgung)

Trassen sind von Bepflanzung freizuhalten

 

Bayernwerk AG

 

Mensch (Versorgung)

 

Einweisung vor Baubeginn durch KC Bamberg, Kontrolle freigelegter Ka- bel, einschlägige technische Richt- linien (DVGW, FGSV) sind zu

beachten

 

 

Bayernwerk AG

 

 

Mensch (Versorgung)

Merkblatt für Baumstandorte (FGSV)

Deutsche Telekom Technik GmbH

Mensch (Versorgung)

Projekt wird als überdimensioniert angesehen

BUND Naturschutz

Boden und Fläche

Durch schwierige Bodenverhältnisse droht eine irreversible Bodenverdich- tung und der Verlust der Wasserspei- cherfähigkeit

 

BUND Naturschutz

 

Boden und Fläche

Stellungnahmen Öffentlichkeit

Überschreitung der Lärmgrenzwerte, insbesondere nachts; keine ordnungsgemäße Abwägung

 

Bürger 1

 

Biotope und Arten

Baukörper, LEP-Anforderungen nicht erfüllt

Bürger 2

Boden und Fläche

Starker Anstieg des Verkehrs in der Umgebung; Gefährdung für Kinder,

Radfahrer und Fußgänger

 

Bürger 3

 

Mensch (Verkehr)

Unverhältnismäßiger Flächenverbrauch

Bürger 3

Boden und Fläche

Belastung durch die geplante Kühlhalle

Bürger 3

Klima und Luft

Versiegelung gefährdet Luftaustausch, verstärkt

Hitzebelastung und bedroht Lebensraum geschützter Arten

 

Bürger 3

 

Klima und Luft, Biotope und Arten

Nähe zu Trinkwasserschutzgebiet und alter Mülldeponie birgt Risiken

Bürger 4 u. 5

Wasser und Starkregenereignis- se, Boden und Fläche (Altlasten)

Starkregenrisiken

Bürger 4 u. 5

Wasser und Starkregenereignisse

Zusätzliche Lärmbelästigung und Mehrverkehr

Bürger 4 u. 5

Mensch (Schallimmissionen)

Technische Anpassungen: Hallenmaße

Bürger 4 u. 5

Boden und Fläche

Technische Anpassungen: Regenrückhaltebecken

Bürger 4 u. 5

Wasser und Starkregenereignisse

Lärmgutachten unter Annahme einer Lärmschutzwand

Bürger 4 u. 5

Mensch (Schallimmissionen)

Ausschluss des Abstellens von Lkws im Gemeindegebiet

Bürger 4 u. 5

Mensch (Verkehr)

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für Lkw im Gemeindegebiet

Bürger 4 u. 5

Mensch (Verkehr)

Erhöhung des Lärmpegels durch 24- Stunden-Lkw-Verkehr

Bürger 6

Mensch (Schallimmissionen)

Sicherheitsrisiko für Schulkinder durch erhöhten Lkw-Verkehr bei Störungen auf der A3

 

Bürger 6

 

Mensch (Verkehr)

Fehlende Eignung des Standorts aufgrund der geplanten Versiegelung

Bürger 6

Boden und Fläche

Landschaftliche Einbindung

Bürger 6

Orts- und Landschaftsbild

Sicherheitsrisiko für Schulkinder durch erhöhten Lkw-Verkehr bei Störungen auf der A3

 

Bürger 7

 

Mensch (Verkehr)

Allgemeine Umweltzerstörung; Gefährdung des Kiebitzes

Bürger 8

Biotope und Arten (Artenschutzrecht)

Landschaftsverschandelung durch Gebäude

Bürger 8

Orts- und Landschaftsbild

Lichtverschmutzung durch Nachtbetrieb

Bürger 8

Mensch (Lichtimmissionen)

Erhöhte Lärmbelastung durch Lkw- Verkehr und Kühlaggregate

Bürger 8

Mensch (Schallimmissionen)

 

Alternativvorschlag auf Meinhard- Gelände

Bürger 8

Boden und Fläche

Fachgutachten

Artenschutzfachbeitrag

Büro Emch & Berger GmbH

Biotope und Arten

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Büro PGSJ

Biotope und Arten (Naturschutzrecht)

Bericht zur Umwelt- und Bodenschutzrechtlichen Bewertung

Büro IfG

Boden und Fläche (Altlasten)

Mitteilung Markt Mühlhausen zur Altdeponie Schirnsdorf

Geotechnik GmbH & Co. KG

Boden und Fläche (Altlasten)

Vertiefende Baugrunduntersuchung,

6. Bericht

Büro IfG

Boden und Fläche

Hydrogeologisches Gutachten zum Grundwasser

Büro für Geohydrologie und Umweltinformationssystem Dr. Brehm und Grünz GbR

Wasser und Starkregenereignisse (Grundwasser)

Verkehrsgutachten

Büro Brilon Bonzio Weiser mbH

Mensch (Verkehr)

Gutachten zur Vorgabe zulässiger und unzulässiger Lichtimmissionen

Büro ADU cologne GmbH

Mensch (Lichtimmissionen)

Schallschutzgutachten

Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge

Mensch (Schallimmissionen)

Luftbildauswertung bzgl. Kampfmitteln

Uxo Pro Consult GmbH

Mensch (Kampfmitteln)

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch auf der Homepage des Marktes Mühlhausen unter https://vg-hoechstadt.de/digitales- amtsblatt/muehlhausen/ veröffentlicht.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (3 Abs. 3 BauGB).

 

Mühlhausen, 18.03.2026 Markt Mühlhausen

 

Klaus Faatz

Erster Bürgermeister

 

 

Bekanntmachungsvermerk:

Die Bekanntmachung erfolgte durch Veröffentlichung im digitalen Amtsblatt auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch.

Internet-Adresse:  www.vg-hoechstadt.de/digitales-amtsblatt/muehlhausen/

Erster Tag der Veröffentlichung: 20.03.2026. Letzter Tag der Veröffentlichung: 20.04.2026.