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Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte für Grundstückswerte

Die Bodenrichtwerte werden zweijährlich vom Gutachterausschuss des Landkreises Erlangen – Höchstadt zum Stichtag 31.12. ermittelt.

Der Bodenrichtwert wird aufgrund der Auswertung der Kaufpreissammlung gem. § 196 BauGB ermittelt und stellt den durchschnittlichen Lagewert für Wohnbauflächen dar:

Auskunft über Bodenrichtwerte erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses oder im Internet unter www.bodenrichtwerte.bayern.de

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: