Der Marktgemeinderat Mühlhausen hat in seiner Sitzung vom 10.02.2026, die vorgelegte Entwurfsplanung der Planungsgesellschaft PGSJ aus Münster zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 10.02.2026 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 9,3 ha und betrifft folgende Grundstücke:
· Fl. Nrn. 249/1, 252 und 250/1 der Gemarkung Schirnsdorf
· Fl. Nrn. 552/1 (TF), 252/2 (TF) und 251 (TF) der Gemarkung Schirnsdorf
Anlass der Änderung ist es, für das Gebiet der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Mühlhausen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Sonderbauflächen zu schaffen.
Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Durch die unmittelbare Autobahnnähe mit Anschlussstelle ist der Standort für Großgewerbe mit Logistiknutzung in besonderem Maß geeignet.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 25 „Sondergebiet Logistik an der A3“ geschaffen werden. Dies ist erforderlich, da gem. § 8 BauGB Bebauungspläne aus der Darstellung des Flächennutzungsplanes entwickelt werden müssen – gem. § 8 Abs. 3 BauGB kann dies parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen.
Das Änderungsgebiet liegt am südlichen Ortsrand des Marktes Mühlhausen südöstlich des Ortsteils Schirnsdorf im mittelfränkischen Landkreis Erlangen-Höchstadt. Zudem liegt es direkt an der Autobahn A3 Anschlussstelle Höchstadt-Nord. Im Norden grenzt das Gebiet an intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Osten befinden sich Wald- und Ackerflächen sowie ein Stillgewässer und im Westen hinter der St2763 liegen ebenfalls ackerbaulich genutzte Flächen.
Im Süden grenzt es an einen Wirtschaftsweg an die Auffahrrampen der Bundesautobahn A 3 für die vorgenannte Anschlussstelle.
Der nächstgelegene Flughafen Nürnberg befindet sich in einer Entfernung von ca. 40 km Fahrweg.
Der Planentwurf mit Begründung, Umweltbericht und umweltrelevanten Stellungnahmen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.03.2026 bis 20.04.2026 in der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch, Bahnhofstr. 18, 91315 Höchstadt, Zimmer Nr. 2.03, sowie im Rathaus in Mühlhausen, Hauptstr. 2, während der
üblichen Besuchszeiten öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Stellungnahmen können während dieser Frist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorzugsweise per Mail an Bauamt@vg-hoechstadt.de, oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
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Art der umweltbezogenen Informationen |
Urheber (außer Umweltbericht) |
Schutzgut |
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Stellungnahmen TÖB |
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Vermeidung v. Beeinträchtigungen |
Regierung von Mittelfranken |
Orts- und Landschaftsbild |
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Beachtung des landschaftlichen Vorbehaltsgebiet (Abstimmung) |
Regierung von Mittelfranken |
Mensch (Erholung) |
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Beachtung des landschaftlichen Vorbehaltsgebiet |
Landratsamt Erlangen- Höchstadt / Umweltamt |
Mensch (Erholung) |
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Detaillierte Ergänzung der Eingriffsbilanzierung |
Landratsamt Erlangen- Höchstadt / Umweltamt |
Biotope und Arten (Naturschutzrecht) |
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Nachreichung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP) |
Landratsamt Erlangen- Höchstadt / Umweltamt |
Biotope und Arten (Artenschutzrecht) |
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Immissionsschutzrechtl. Aussagen |
Landratsamt Erlangen- Höchstadt / Immissionsschutz |
Mensch (Immissionen) |
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Überschneidung mit landschaftlichem Vorbehaltsgebiet (RP 7) |
Planungsverband Region Nürnberg |
Mensch (Erholung) |
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Geeignete Außenbeleuchtung zum Insektenschutz sowie Verzicht auf nächtliche Beleuchtung |
Landratsamt Erlangen- Höchstadt / Umweltamt |
Mensch (Lichtimmissionen) |
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Ablehnung dauerhafter Grundwasserabsenkungen, Hinweis auf temporäre Bauwasserhaltung als genehmigungspflichtige Benutzung |
Wasserwirtschaftsamt |
Wasser und Starkregenereignisse (Grundwasser) |
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Regenrückhaltebecken muss abgedichtet oder mit ausreichendem Abstand errichtet werden |
Wasserwirtschaftsamt |
Wasser und Starkregenereignisse, Boden (Altlasten) |
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Berücksichtigung der Arbeitshilfe zu Starkregen sowie § 37 WHG |
Wasserwirtschaftsamt |
Wasser und Starkregenereignisse (Starkregen) |
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Gebiet liegt im Einzugsbereich der Wasserversorgung Mühlhausen |
Wasserwirtschaftsamt |
Wasser und Starkregenereignisse (Trinkwasserschutzgebiet) |
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Trennsystem geplant: Schmutz- wasser in Kanal, Regenwasser gedrosselt in RRB; Einleitung in Gewässer |
Wasserwirtschaftsamt |
Wasser und Starkregenereignisse (Abfluss) |
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Qualitative Prüfung der Gewässerbe- lastung (DWA-M 153), Entwäs- serungsnachweise, Wasserrechtliche Erlaubnisse anpassen |
Wasserwirtschaftsamt |
Wasser und Starkregenereignisse (Qualität) |
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Entzug von Ackerflächen |
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
Boden und Fläche |
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Bodenschutz |
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
Boden und Fläche |
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Kompensationsmaßnahmen |
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
Biotope und Arten (Naturschutzrecht) |
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Pflege der Vorhalteflächen Rückhal- tung / Versickerung Niederschlags- wasser |
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
Wasser und Starkregenereignisse |
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Aufforderung zum sparsamen Um- gang mit Flächen sowie Planung von Ausgleichsflächen unter Minimierung von Grenzbereichen zu Ackerland |
Bayerischer Bauernverband |
Boden und Fläche, Biotope und Arten (Naturschutzrecht) |
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Straßen sollen ausreichend breit sein, Leitungstrassen gebündelt |
Bayerischer Bauernverband |
Mensch (Verkehr, Versorgung) |
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Trassen sind von Bepflanzung freizuhalten |
Bayernwerk AG |
Mensch (Versorgung) |
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Einweisung vor Baubeginn durch KC Bamberg, Kontrolle freigelegter Ka- bel, einschlägige technische Richt- linien (DVGW, FGSV) sind zu beachten |
Bayernwerk AG |
Mensch (Versorgung) |
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Merkblatt für Baumstandorte (FGSV) |
Deutsche Telekom Technik GmbH |
Mensch (Versorgung) |
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Projekt wird als überdimensioniert angesehen |
BUND Naturschutz |
Boden und Fläche |
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Durch schwierige Bodenverhältnisse droht eine irreversible Bodenverdich- tung und der Verlust der Wasserspei- cherfähigkeit |
BUND Naturschutz |
Boden und Fläche |
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Stellungnahmen Öffentlichkeit |
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Überschreitung der Lärmgrenzwerte, insbesondere nachts; keine ordnungsgemäße Abwägung |
Bürger 1 |
Biotope und Arten |
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Baukörper, LEP-Anforderungen nicht erfüllt |
Bürger 2 |
Boden und Fläche |
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Starker Anstieg des Verkehrs in der Umgebung; Gefährdung für Kinder, Radfahrer und Fußgänger |
Bürger 3 |
Mensch (Verkehr) |
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Unverhältnismäßiger Flächenverbrauch |
Bürger 3 |
Boden und Fläche |
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Belastung durch die geplante Kühlhalle |
Bürger 3 |
Klima und Luft |
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Versiegelung gefährdet Luftaustausch, verstärkt Hitzebelastung und bedroht Lebensraum geschützter Arten |
Bürger 3 |
Klima und Luft, Biotope und Arten |
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Nähe zu Trinkwasserschutzgebiet und alter Mülldeponie birgt Risiken |
Bürger 4 u. 5 |
Wasser und Starkregenereignis- se, Boden und Fläche (Altlasten) |
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Starkregenrisiken |
Bürger 4 u. 5 |
Wasser und Starkregenereignisse |
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Zusätzliche Lärmbelästigung und Mehrverkehr |
Bürger 4 u. 5 |
Mensch (Schallimmissionen) |
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Technische Anpassungen: Hallenmaße |
Bürger 4 u. 5 |
Boden und Fläche |
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Technische Anpassungen: Regenrückhaltebecken |
Bürger 4 u. 5 |
Wasser und Starkregenereignisse |
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Lärmgutachten unter Annahme einer Lärmschutzwand |
Bürger 4 u. 5 |
Mensch (Schallimmissionen) |
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Ausschluss des Abstellens von Lkws im Gemeindegebiet |
Bürger 4 u. 5 |
Mensch (Verkehr) |
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Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für Lkw im Gemeindegebiet |
Bürger 4 u. 5 |
Mensch (Verkehr) |
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Erhöhung des Lärmpegels durch 24- Stunden-Lkw-Verkehr |
Bürger 6 |
Mensch (Schallimmissionen) |
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Sicherheitsrisiko für Schulkinder durch erhöhten Lkw-Verkehr bei Störungen auf der A3 |
Bürger 6 |
Mensch (Verkehr) |
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Fehlende Eignung des Standorts aufgrund der geplanten Versiegelung |
Bürger 6 |
Boden und Fläche |
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Landschaftliche Einbindung |
Bürger 6 |
Orts- und Landschaftsbild |
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Sicherheitsrisiko für Schulkinder durch erhöhten Lkw-Verkehr bei Störungen auf der A3 |
Bürger 7 |
Mensch (Verkehr) |
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Allgemeine Umweltzerstörung; Gefährdung des Kiebitzes |
Bürger 8 |
Biotope und Arten (Artenschutzrecht) |
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Landschaftsverschandelung durch Gebäude |
Bürger 8 |
Orts- und Landschaftsbild |
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Lichtverschmutzung durch Nachtbetrieb |
Bürger 8 |
Mensch (Lichtimmissionen) |
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Erhöhte Lärmbelastung durch Lkw- Verkehr und Kühlaggregate |
Bürger 8 |
Mensch (Schallimmissionen) |
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Alternativvorschlag auf Meinhard- Gelände |
Bürger 8 |
Boden und Fläche |
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Fachgutachten |
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Artenschutzfachbeitrag |
Büro Emch & Berger GmbH |
Biotope und Arten |
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Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung |
Büro PGSJ |
Biotope und Arten (Naturschutzrecht) |
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Bericht zur Umwelt- und Bodenschutzrechtlichen Bewertung |
Büro IfG |
Boden und Fläche (Altlasten) |
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Mitteilung Markt Mühlhausen zur Altdeponie Schirnsdorf |
Geotechnik GmbH & Co. KG |
Boden und Fläche (Altlasten) |
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Vertiefende Baugrunduntersuchung, 6. Bericht |
Büro IfG |
Boden und Fläche |
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Hydrogeologisches Gutachten zum Grundwasser |
Büro für Geohydrologie und Umweltinformationssystem – Dr. Brehm und Grünz GbR |
Wasser und Starkregenereignisse (Grundwasser) |
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Verkehrsgutachten |
Büro Brilon Bonzio Weiser mbH |
Mensch (Verkehr) |
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Gutachten zur Vorgabe zulässiger und unzulässiger Lichtimmissionen |
Büro ADU cologne GmbH |
Mensch (Lichtimmissionen) |
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Schallschutzgutachten |
Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge |
Mensch (Schallimmissionen) |
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Luftbildauswertung bzgl. Kampfmitteln |
Uxo Pro Consult GmbH |
Mensch (Kampfmitteln) |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch auf der Homepage des Marktes Mühlhausen unter https://vg-hoechstadt.de/digitales- amtsblatt/muehlhausen/ veröffentlicht.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (3 Abs. 3 BauGB).
Mühlhausen, 18.03.2026 Markt Mühlhausen
Klaus Faatz
Erster Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die Bekanntmachung erfolgte durch Veröffentlichung im digitalen Amtsblatt auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch.
Internet-Adresse: www.vg-hoechstadt.de/digitales-amtsblatt/muehlhausen/
Erster Tag der Veröffentlichung: 20.03.2026. Letzter Tag der Veröffentlichung: 20.04.2026.