Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
leider ist es in letzter Zeit mehrfach vorgekommen, dass die Bürgermeister unserer Mitgliedsgemeinden Glückwünsche der jeweiligen Gemeinde zu Geburtstags- oder Ehejubiläen nicht haben überbringen können. Ursache hierfür sind die bei einzelnen Bürgerinnen und Bürgern eingetragenen Übermittlungssperren, welche es der Verwaltung verbieten, die entsprechenden Daten an die Bürgermeister weiterzugeben.
Der Grund für den Eintrag einer solchen Übermittlungssperre war entweder ein aktiver Antrag oder aber ein unterlassener Widerspruch einer automatischen Eintragung, je nachdem, wie die Rechtslage zum jeweiligen Zeitpunkt gewesen war. Gerade bei der automatischen Eintragung kann es dabei vorgekommen sein, dass Übermittlungssperren für einzelne Bürgerinnen oder Bürger „ungewollt“ eingetragen wurden, da der Widerspruch hierfür vermutlich ganz einfach vergessen wurde.
Wie dem auch sei, müssen eingetragene Übermittlungssperren aber natürlich beachtet werden, zumal die Ursache der Eintragung im Nachhinein nicht mehr festzustellen ist.
Sollte bei Ihnen also demnächst ein Jubiläum anstehen, zu dem Sie den Besuch Ihrer Bürgermeisterin oder Ihres Bürgermeisters wünschen, empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweisen:
1. Ob bei Ihnen eine derartige Übermittlungssperre eingetragen ist, können Sie ganz einfach im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft erfragen. Falls bei Ihnen eine Übermittlungssperre eingetragen ist, können Sie diese natürlich auch wieder entfernen lassen, sollten Sie diese nicht (mehr) wünschen.
2. Der einfachste Weg bleibt aber natürlich, wenn Sie Ihre Bürgermeisterin oder Ihren Bürgermeister über Ihr bevorstehendes Jubiläum direkt informieren und zu einem kurzen Besuch einladen würden.
Wir bitten um Beachtung und um Ihr Verständnis.
Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch
Regina Bruckmann Norbert Stoll
Gemeinschaftsvorsitzende Leiter der Geschäftsstelle