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Fälligkeiten von Steuern und Gebühren: 15. November 2024

31. Okt. 2024

Fälligkeiten von Steuern und Gebühren: 15. November 2024

Das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch weist auf die Fälligkeit von Steuern bzw. Gebühren hin:

 

15.11.2024:    Verbrauchsgebühren 3. Vorauszahlung 2024

15.11.2024:    Grundsteuer 4. Abschlag 2024

15.11.2024:    Gewerbesteuer 4. Vorauszahlung 2024

 

Alle Steuerzahler, die bisher nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden aufgefordert, spätestens zu dem genannten Termin die fälligen Zahlungen zu entrichten um evtl. Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

 

Die Formulare für die Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten finden Sie auf unserer Homepage: www.vg-hoechstadt.de 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: