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ACHTUNG – Fälligkeiten von Steuern und Gebühren

12. Nov. 2025

ACHTUNG – Fälligkeiten von Steuern und Gebühren

Das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch weist auf die Fälligkeit von Steuern bzw. Gebühren hin:

 

17.11.2025: Grundsteuer 4. Abschlag 2025

17.11.2025: Verbrauchsgebühren 3. Abschlag 2025

17.11.2025: Gewerbesteuer 4. Vorauszahlung 2025

 

Alle Steuerzahler, die bisher nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden aufgefordert, spätestens zu dem genannten Termin die fälligen Zahlungen zu entrichten um evtl. Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

 

Bitte beachten Sie auch, dass im Falle einer vorherigen Rücklastschrift im Anschluss keine Abbuchungen mehr erfolgen.

 

Die Formulare für die Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten finden Sie auf unserer Homepage: https://vg-hoechstadt.de/verwaltung/formulare/

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: